Publikationen
Wie sich das «Res-Iudicata-Paradox» vermeiden lässt
How to avoid the res judicata-“paradox”
Axel Buhr;
in: dRSK, 22.06.2020
Kommentar zu Urteil 4A_536/2018 des Bundesgerichts vom 16. März 2020
Im besprochenen Urteil bestätigt das Schweizer Bundesgericht seine langjährige Rechtsprechung, wonach die Res-Iudicata-Wirkung von Schiedssprüchen und Gerichtsurteilen auf das Dispositiv beschränkt ist. Ähnlich wie die staatlichen Gerichte sind Schiedsgerichte nicht an die Erwägungen früherer Entscheidungen gebunden, auch wenn dies – in den Worten des Bundesgerichts – «paradoxe» Folgen haben mag. Um solche «paradoxen» Folgen zu vermeiden, sollten Parteien auf Feststellungsbegehren setzen dürfen. Wenn zukünftige Verfahren bereits am Horizont erscheinen, sind Feststellungsbegehren ein legitimes und notwendiges Mittel, das nicht als unzulässig zurückgewiesen werden sollte.