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Erteilung eines unzulässigen Erfolgshonorars bestätigt
Award granting unlawful success fees upheld
Kommentar von Axel Buhr zu Urteil 4A_125/2018 vom 26. Juli 2018
Das Schweizer Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Schiedsspruch abgewiesen, der einer Schweizer Anwaltskanzlei ein Erfolgshonorar zusprach. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil mit Verweis auf seine frühere Rechtsprechung (BGE 143 III 600) fest, der Schiedsspruch sei zwar nicht mit den bundesgerichtlichen Anforderungen an Erfolgshonorare vereinbar. Ein Verstoss gegen den Ordre Public sei jedoch nicht gegeben, so dass die Beschwerde keinen Erfolg habe könne.