Publikationen
Unabhängigkeit des Schiedsgerichts nach den Beratungen nicht mehr erforderlich?
Arbitrators' independence after deliberations no longer required?
Axel Buhr;
in: dRSK, 22.06.2022
Kommentar zu Bundesgerichtsurteil 4A_422/2021 vom 7. Februar 2022
Das Schweizer Bundesgericht hatte Gelegenheit, die Regeln über die Offenlegung von Interessenkonflikten zu erörtern, die am Ende des Schiedsverfahrens auftreten: Muss ein Schiedsrichter auch einen Konflikt offenlegen, der lediglich nach dem Abschluss der Urteilsberatungen auftritt? Darf der betroffene Schiedsrichter trotz des Konflikts am Erlass des Schiedsspruchs teilnehmen? Bedauerlicherweise ist die Antwort des Bundesgerichts nicht kristallklar.